Wer haftet bei einem Unfall auf einer Sportanlage?
Die Gesetzeslage ist hier eindeutig: Wer eine Sportanlage betreibt, muss mit den notwendigen Vorkehrungen vorhersehbaren Gefahren und Risiken vermeiden. Somit sind Eigentümer und Betreiber für den ordnungsgemässen Zustand der Aussensportanlage verantwortlich. Wird einer Gefahrenquelle geschaffen, nicht beseitigt oder geduldet, muss mit zivilrechtlichen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Was kann der Betreiber einer Aussensportanlage im Freien tun?
Natürlich, hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Vermeidbar sind jedoch Unfälle wie zum Beispiel durch nicht
ausreichende Sicherheitsabstände, ungesicherte mobile Fussballtore oder hervorstehende Schrauben. Daher ist
eine Jahreskontrolle im Rahmen eines ganzheitlichen Sicherheitsmanagements unerlässlich.
Was umfasst ein Sicherheitsmanagement für Sportanlagen?
Gemäss den Ausführungen der FLL muss im Rahmen eines Sportanlagen-Sicherheitsmanagements folgende
Inspektionen regelmässig durchgeführt werden:1. Wöchentliche und monatliche Kontrolle (durch Platzwart, Sportlehrer und/oder U bungsleiter vor Ort)
2. Jahreskontrolle (mehr dazu auf der Rückseite)
3. Drei-Jahres-Kontrolle (einfache Kontrollen mit Besichtigungsgeräten, z.B. zur Prüfung der
Standsicherheit und der Ab- oder Ausreissfestigkeit von Sportgeräten)
4. Sechs-Jahres-Kontrolle (detaillierte Kontrolle von Ingenieurbauwerken, z.B. zur Prüfung der
Standsicherheit von Flutlichtmasten)
Was ist eine Jahreskontrolle?
Bei einer Jahreskontrolle wird die Sportanlage von einem unabhängigen, zertifizierten Sportplatzprüfer auf ihre Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit geprüft. Die Kontrolle per Augenschein umfasst den Ist-Zustand der Sportflächen, der angrenzenden Flächen und Erweiterungsflächen. Falls möglich kommt die Kontrolle verschiedener Bauteile hinzu (z.B. Ballfangzäune oder Tore). Eine technische Prüfung mit Hilfsmitteln ist nicht Teil der Jahreskontrolle. Die im Prüfbericht dokumentierten Mängel können während der Pflege-, Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten beseitigt werden. Bei erheblichen Unfallgefahren ist jedoch sofort zu reagieren.